Betriebliches Eingliederungsmanagement nur mit Einwilligung

Betriebliches Eingliederungsmanagement nur mit Einwilligung

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) darf nur mit Einwilligung der betroffenen Person stattfinden Bestimmung im Sozialgesetzbuch Auf diese Bestimmungen nimmt das Sozialgesetzbuch ausdrücklich Bezug. Andernfalls sind bereits erhobene Informationen über den Beschäftigten unverzüglich zu löschen. Weil Beschäftigte ihre Einwilligung widerrufen können, besteht damit keine Rechtsgrundlage für die Speicherung mehr. Probleme bei Einwilligungen In der täglichen Praxis […]

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