Richtlinien zur Umsetzung der ISO/IEC 27001
Informationssicherheit nach ISO 27001 und TISAX ist entscheidend, weil Cyberattacken und Diebstahl stark zunehmen. So können Sie das Vertrauen Ihrer Kunden und Partner gewinnen und einen Nachweis über die Sicherheit Ihrer Prozesse erbringen.
Die ISO/IEC 27001 bietet klare Vorgaben, um Sicherheitslücken zu erkennen, Risiken zu minimieren und geeignete Schutzmaßnahmen zu entwickeln
Der Schwerpunkt liegt auf der kontinuierlichen Verbesserung der IT-Sicherheit: geringeres Risiko von Datenverlusten, stabilere IT-Systeme und weniger Ausfallzeiten. Die Richtlinien umfassen sowohl organisatorische als auch technische Maßnahmen, um Informationssicherheit zu gewährleisten.
Auf diese Weise können Unternehmen das Vertrauen ihrer Kunden stärken, wettbewerbsfähiger werden und auf neue Bedrohungen vorbereitet sein.
Bedeutung der ISO 27001 und TISAX Richtlinien
Die Richtlinien von ISO 27001 und TISAX enthalten Maßnahmen, um die Informationssicherheit zu gewährleisten. Dadurch können Unternehmen das Vertrauen ihrer Kunden stärken, ihre Wettbewerbsfähigkeit erhöhen und sich auf Bedrohungen vorbereiten.
A.5.1 Leitlinie zur Informationssicherheit
Das Ziel dieser Leitlinie ist es, die Rahmenbedingungen für ein effektives Management der Informationssicherheit zu schaffen, das regelmäßig geprüft und kontinuierlich verbessert wird.
A.5.2 -A.5.7 Interne Sicherheitsorganisation
Das Hauptziel dieser Richtlinie ist es, die Unternehmensorganisation zum Schutz der Informationssicherheit innerhalb des Unternehmens sicherzustellen und zu organisieren.
A.5.8 Informationssicherheit in Projekten
Ziel dieser Richtlinie ist es, sicherzustellen, dass Informationssicherheitsrisiken im Rahmen des Projektmanagements frühzeitig erkannt, bewertet und wirksam behandelt werden.
A.5.9/5.11/5.13 Richtlinie Assets
Das Hauptziel dieser Richtlinie ist es, den Schutz und das Management von Assets in der Informationssicherheit innerhalb des Unternehmens sicherzustellen.
A.5.10 Zulässige Nutzung von Informationen
Diese Themenrichtlinie stellt sicher, dass alle Benutzer die Informationen und Werte des Unternehmens angemessen nutzen und schützen.
A.5.12 Klassifizierung von Informationen
Diese Richtlinie zielt darauf ab, alle Informationswerte systematisch zu schützen, indem sie klassifiziert und entsprechend ihren Schutzbedürfnissen behandelt werden.
A.5.14 Informationsübermittlung
Das Ziel dieser Richtlinie ist es, sicherzustellen, dass alle Informationen des Unternehmens während der Übermittlung entsprechend ihrer Klassifizierung geschützt werden.
A.5.15 & A.5.16 Zugangssteuerung und Identitätsmanagement
Die Richtlinie zur Zugangssteuerung und Identitätsmanagement hat das Ziel, den Zugang zu Informationen und anderen wichtigen Ressourcen innerhalb des Unternehmens zu regeln.
A.5.17 Informationen zur Authentifizierung
Diese Richtlinie beschreibt die Zuweisung, Verwaltung und Sicherung von Authentisierungsinformationen. Dazu gehören Kennwörter, PINs, kryptographische Schlüssel und biometrische Daten.
A.5.18 Zugangsrechte
Sicherzustellen, dass der Zugang zu Informationen und anderen damit verbundenen Werten autorisiert und gemäß den Geschäftsanforderungen verwaltet wird.
A.5.19 – A.5.23 Informationssicherheit in Lieferantenbeziehungen
Das Ziel dieser Richtlinie ist es, ein hohes Niveau der Informationssicherheit in den Beziehungen zu Lieferanten zu gewährleisten.
A.5.24 – A.5.30 Informationssicherheits-vorfälle
Das Unternehmen muss Prozesse, Rollen und Verantwortlichkeiten für die Handhabung von Informationssicherheitsvorfällen definieren, einführen und kommunizieren.
A.5.31 Rechtliche, gesetzl., regulatorische und vertragliche Anforderungen
Identifikation und Dokumentation aller für die Informationssicherheit relevanten Anforderungen sowie die Umsetzung und regelmäßige Überprüfung dieser Anforderungen.
A.5.32 Geistige Eigentumsrechte
Diese Richtlinie behandelt die Einführung geeigneter Verfahren zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum sowie die Umsetzung und regelmäßige Überprüfung dieser Verfahren.
A.5.33 Schutz von Aufzeichnungen
Diese Richtlinie behandelt die Einführung geeigneter Verfahren zum Schutz von Aufzeichnungen sowie die Umsetzung und regelmäßige Überprüfung dieser Verfahren.
A.5.34 Datenschutz
Diese Richtlinie behandelt die Einführung geeigneter Verfahren zum Schutz personenbezogener Daten sowie die Umsetzung und regelmäßige Überprüfung dieser Verfahren.
A.5.35 Unabhängige Überprüfung der Informationssicherheit
Diese Richtlinie befasst sich mit der unabhängigen Überprüfung der Informationssicherheit im Unternehmen. Es werden Verfahren und Verantwortlichkeiten festgelegt, um sicherzustellen …
A.5.36 Einhaltung von Richtlinien, Vorschriften und Normen für die Informationssicherheit
Das Unternehmen führt regelmäßige Überprüfungen der Einhaltung der Informationssicherheitspolitik und themenspezifischer Richtlinien durch.
A.5.37 Dokumentierte Betriebsabläufe
Das Unternehmen stellt sicher, dass alle Betriebsverfahren für informationsverarbeitende Anlagen dokumentiert und dem benötigten Personal zur Verfügung gestellt werden.
A.6.1 Sicherheitsüberprüfungen
Ziel dieser Richtlinie ist es, die Eignung aller Mitarbeiter und externen Dienstleister sicherzustellen, um Risiken für die Informationssicherheit des Unternehmens zu minimieren.
A.6.2 Beschäftigungs- und Vertragsbedingungen
Diese Richtlinie enthält detaillierte Anforderungen an die Gestaltung von Beschäftigungs- und Vertragsbedingungen, um die Informationssicherheit innerhalb des Unternehmens zu stärken.
A.6.3 Informationssicherheits-bewusstsein, -ausbildung und -schulung
Das übergeordnete Ziel dieser Richtlinie ist es, sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter und externen Parteien ein tiefes Verständnis der Informationssicherheitsrichtlinien und -anforderungen entwickeln.
A.6.4 Maßregelungsprozess
Der Maßregelungsprozess behandelt Vergehen gegen die Informationssicherheitspolitik und sieht eine abgestufte Reaktion auf solche Verstöße vor, die je nach Schwere des Vergehens angepasst wird.
A.6.5 Verantwortlichkeiten bei Beendigung oder Änderung der Beschäftigung
Die Richtlinie beschreibt im Detail, welche Maßnahmen bei der Beendigung oder Änderung eines Beschäftigungsverhältnisses notwendig sind, um die Informationssicherheit zu gewährleisten.
A.6.6 Vertraulichkeits- oder Geheimhaltungsvereinbarungen
Alle betroffenen Parteien, die Zugriff auf sensible Informationen haben, müssen durch Vertraulichkeits- oder Geheimhaltungsvereinbarungen eingebunden sein.
A.6.7 Telearbeit (Mobiles Arbeiten)
Die Richtlinie definiert die technischen, organisatorischen und vertraglichen Maßnahmen, um die Sicherheit von Informationen und Systemen zu gewährleisten.
A.6.8 Meldung von Informations-sicherheitsereignissen
Die Richtlinie beschreibt detailliert, wie Informationssicherheitsereignisse innerhalb der Organisation behandelt werden.
A.7.1 Physische Sicherheitsperimeter
Das Ziel dieser Richtlinie ist es, unbefugten Zugriff auf sensible Informationen und IT-Systeme durch die Errichtung und Überwachung von physischen Sicherheitsperimetern zu verhindern.
A.7.2 Physischer Zutritt
Der Zugang zu Gebäuden und sicherheitskritischen Bereichen wird auf autorisierte Personen beschränkt. Hierzu zählen die Verwendung von Zugangskarten, biometrischen Verfahren und …
A.7.3 Sicherung von Büros, Räumen und Einrichtungen
Ziel der Richtlinie ist es, die physische Sicherheit in allen Büros, Räumen und Einrichtungen zu gewährleisten, um den Schutz von Informationen und Vermögenswerten sicherzustellen.
A.7.4 Physische Sicherheitsüberwachung
Die Richtlinie stellt sicher, das Räumlichkeiten fortlaufend auf ungefugten physischen Zugang überwacht werden.
A.7.5 Schutz vor physischen und umweltbedingten Bedrohungen
Diese Richtlinie legt die Anforderungen an den Schutz vor physischen und umweltbedingten Bedrohungen fest und beschreibt die entsprechenden Maßnahmen.
A.7.7 Arbeitsumgebung aufgeräumte Arbeitsumgebung und Bildschirmsperren
Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, ihre Arbeitsplätze so zu organisieren, dass vertrauliche Informationen geschützt sind.
A.7.8 Schutz Geräte & Betriebsmittel
Die Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die Geräte funktionsfähig bleiben, die Informationen sicher verarbeitet werden und Ausfallzeiten durch Schäden oder Missbrauch minimiert werden.
A.7.9 Sicherheit von Werten außerhalb der Räumlichkeiten
Diese Richtlinie beschreibt die Maßnahmen zum Schutz von Informationswerten außerhalb der Räumlichkeiten des Unternehmens, insbesondere in Bezug auf mobile Endgeräte und Speichermedien.
A.7.10 Umgang mit Speichermedien
Die Richtlinie legt fest, wie Speichermedien sicher genutzt, transportiert und entsorgt werden, um unbefugten Zugriff zu verhindern und Informationssicherheitsvorfälle zu vermeiden.
A.7.11 Versorgungseinrichtungen managen
Die Richtlinie beschreibt präventive und reaktive Maßnahmen, die sicherstellen, dass Versorgungseinrichtungen verlässlich arbeiten.
A.7.12 Sicherheit der Verkabelung
Das Ziel dieser Richtlinie ist der umfassende Schutz der Verkabelungsinfrastruktur vor physischen Bedrohungen, Manipulation, Abhören und Störungen.
A.7.13 Instandhaltung von Geräten und Betriebsmitteln
Die ordnungsgemäße Instandhaltung ist ein wesentlicher Bestandteil des Asset-Managements und umfasst präventive Maßnahmen zur Verhinderung von Ausfällen und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit.
A.7.14 Entsorgung oder Wiederverwendung von Geräten und Betriebsmitteln
Diese Richtlinie beschreibt die Maßnahmen zur sicheren Entsorgung und Wiederverwendung von Geräten und Betriebsmitteln.
A.8.1 Endpunktgeräte
Ziel dieser Richtlinie ist es, die Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit der Nutzung von Endpunktgeräten zu minimieren. Sie definiert Maßnahmen zum Schutz der Geräte.
A.8.2 Privilegierte Zugriffsrechte
Ziel dieser Richtlinie ist es, die Vergabe, Nutzung und Überprüfung von privilegierten Zugangsrechten so zu gestalten, dass nur autorisierte und kompetente Benutzer Zugang.
A.8.3 Zugangsbeschränkung
Der Zugang zu Informationen und anderen Werten wird nach dem Prinzip „Need-to-Know“ beschränkt. Es wird sichergestellt, dass nur autorisierte Benutzer auf ihre Informationen zugreifen können.
A.8.4 Zugriff auf Quellcode
Dadurch sollen unberechtigte Änderungen verhindert, das geistige Eigentum geschützt und die Einhaltung von Sicherheits- und Compliance-Anforderungen gewährleistet werden.
A.8.5 Sichere Authentifizierung
Die Authentifizierung muss in Abhängigkeit von der Klassifizierung der Informationen, auf die zugegriffen wird, gewählt werden. Folgende Methoden sind zu beachten:
• Multi-Faktor-Authentifizierung
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A.8.6 Kapazitätssteuerung
Die Kapazitätsanforderungen für IT-Systeme, Personal, Büros und andere betriebliche Einrichtungen werden regelmäßig überwacht. Die Anpassung an veränderte Anforderungen erfolgt rechtzeitig, ..
A.8.7 Schutz gegen Schadstoffsoftware
Die Richtlinie beschreibt Maßnahmen zum Schutz gegen Schadsoftware und umfasst technische, organisatorische und personelle Vorkehrungen, um die IT-Systeme und Netzwerke ..
A.8.8 RL-Technische Schwachstellen
Ziel dieser Richtlinie ist es, die IT-Sicherheitsrisiken des Unternehmens durch die Identifikation, Bewertung und Behebung technischer Schwachstellen zu minimieren. Die Richtlinie stellt sicher, dass ..
A.8.9 Konfigurations-Management
Diese Richtlinie behandelt die wesentlichen Schritte zur Festlegung, Umsetzung, Dokumentation, Überwachung und Überprüfung von Konfigurationen, um eine sichere IT-Infrastruktur zu gewährleisten. [Ref-003]
A.8.10 Löschung von Informationen
Diese Richtlinie legt die Anforderungen an die Löschung von Daten in verschiedenen Umgebungen und auf verschiedenen Speichermedien fest. Sie umfasst die Auswahl der geeigneten Löschmethoden, ..
A.8.11 Demaskierung
Das Hauptziel dieser Richtlinie besteht darin, die Vertraulichkeit und Integrität sensibler Informationen zu schützen, indem durch geeignete Maßnahmen sichergestellt wird, dass sensible Daten unzugänglich für unberechtigte Benutzer bleiben.
A.8.12 Verhinderung Datenlecks
Das Ziel dieser Richtlinie ist es, Datenlecks durch die Implementierung präventiver, detektiver und reaktiver Maßnahmen zu verhindern. Dazu gehört der Schutz vor unbefugtem Zugriff auf vertrauliche Informationen ..
A.8.13 Sicherung von Informationen
Die Richtlinie beschreibt die Anforderungen an die Sicherung von Informationen, Software und Systemen, um diese nach Vorfällen oder technischen Fehlern vollständig wiederherstellen zu können.
A.8.14 Redundanz Informationsverarbeitung
Das Ziel dieser Richtlinie ist es, die Verfügbarkeit der informationsverarbeitenden Systeme durch geeignete Redundanzmaßnahmen sicherzustellen. Die Maßnahmen sollen vor Systemausfällen schützen und sicherstellen, ..
A.8.15 Protokollierung
Ziel dieser Richtlinie ist es, eine lückenlose Erfassung sicherheitsrelevanter Aktivitäten sicherzustellen, um die Informationssicherheit zu wahren, Vorfälle frühzeitig zu erkennen und Beweise für Untersuchungen bereitzustellen.
A.8.16 Überwachung von Aktivitäten
Die Richtlinie beschreibt, wie IT-Aktivitäten überwacht werden sollen, um Sicherheitsvorfälle frühzeitig zu erkennen. Es werden sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen behandelt, die ..
A.8.17 Uhrzeitsynchronisation
Diese Richtlinie behandelt die technische und organisatorische Umsetzung der Uhrensynchronisation in allen relevanten Informationsverarbeitungssystemen.
A.8.18 Gebrauch von Hilfsprogrammen
Diese Richtlinie legt Anforderungen und Prozesse für die sichere Nutzung und Überwachung von Hilfsprogrammen fest, die privilegierte Rechte erfordern.
A.8.19 Installation von Software
Ziel dieser Richtlinie ist es, die Risiken der Softwareinstallation zu minimieren, indem klare Verfahren und Sicherheitsmaßnahmen implementiert werden. Insbesondere soll die Integrität der IT-Systeme gewahrt, ..
A.8.20 Netzwerksicherheit
Netzwerkschutzmaßnahmen: Netzwerke und Geräte müssen so verwaltet werden, dass die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Informationen in den Systemen sichergestellt wird.
A.8.21 Sicherheit von Netzwerkdiensten
Ziel dieser Richtlinie ist es, die Sicherheit bei der Nutzung von Netzwerkdiensten zu gewährleisten, indem geeignete Sicherheitsmaßnahmen definiert, durchgesetzt und kontinuierlich überwacht werden.
A.8.22 Trennung von Netzwerken
Ziel dieser Richtlinie ist es, die Netzwerksicherheit durch die Segmentierung in separate Sicherheitsdomänen zu erhöhen. Dadurch sollen unbefugter Zugriff, Datenlecks sowie die Verbreitung von Schadsoftware innerhalb des Netzwerks verhindert werden.
A.8.23 Webfilterung
Diese Richtlinie beschreibt die Anforderungen an Webfiltermechanismen, um den Zugriff auf potenziell schädliche Websites zu verhindern. Es werden Filtermechanismen eingesetzt, die auf der Blockierung bekannter bösartiger ..
A.8.24 Verwendung Kryptographie
Schutzstufe der Informationen: Alle Informationen müssen anhand ihrer Sensibilität klassifiziert werden, um geeignete kryptographische Verfahren anzuwenden. Beispielsweise erfordert die Verarbeitung personenbezogener Daten ..
A.8.25 Lebenszyklus sichere Entwicklung
Die Richtlinie beschreibt die Anforderungen für eine sichere Software- und Systementwicklung und legt dar, wie Sicherheitsaspekte in den gesamten Entwicklungsprozess integriert werden.
A.8.26 Anforderungen Anwendungssicherheit
Das Ziel der Richtlinie ist es, sicherzustellen, dass alle Anforderungen an die Informationssicherheit bei der Entwicklung und dem Betrieb von Anwendungen festgelegt, dokumentiert und umgesetzt werden.
A.8.27 Sichere Systemarchitektur
Die Richtlinie beschreibt die Grundsätze für die Entwicklung sicherer Systeme, welche bei jedem Entwicklungsprojekt angewendet werden müssen:
Sicherheitsprinzipien wie „Security by Design“, „Least Privilege“ und „Zero Trust“. ..
A.8.28 Sicheres Coding
Das Ziel dieser Richtlinie ist es, Sicherheitslücken in Softwareprodukten zu minimieren, indem Best Practices in der sicheren Softwareentwicklung konsequent angewendet werden. Dadurch sollen das Risiko von Angriffen reduziert und die ..
A.8.29 Sicherheit Entwicklung
Das Hauptziel dieser Richtlinie ist es, sicherzustellen, dass alle sicherheitsrelevanten Anforderungen bereits während der Entwicklungsphase geprüft werden. Durch kontinuierliche Sicherheitsprüfungen sollen potenzielle Sicherheitsmängel identifiziert ..
A.8.30 Ausgegliederte Entwicklung
Vor der Beauftragung eines Dienstleisters ist eine gründliche Sicherheitsbewertung erforderlich. Diese Bewertung umfasst die Prüfung der Erfahrung, Zertifizierungen (z.B. ISO 27001), technischen Fähigkeiten und Sicherheitsprozesse des Dienstleisters ..
A.8.31 Trennung von Entwicklungs-, Prüf- und Produktionsumgebungen
Diese Richtlinie definiert die organisatorischen und technischen Maßnahmen, um die sichere Trennung der Entwicklungs-, Prüf- und Produktionsumgebungen zu gewährleisten.
A.8.32 Änderungssteuerung
Diese Richtlinie definiert die Anforderungen an die Durchführung, Überwachung und Dokumentation von Änderungen. Alle Änderungen müssen genehmigt, getestet und dokumentiert werden. Zu den wesentlichen Anforderungen gehören:
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A.8.33 Prüfinformationen und Testdaten
Testdaten müssen so ausgewählt oder erstellt werden, dass sie realistische Betriebsbedingungen simulieren, ohne dabei sensible Informationen preiszugeben. Es sind bevorzugt anonymisierte oder synthetische Daten zu verwenden.
A.8.34 Schutz während Überwachungsprüfung
Ziel dieser Richtlinie ist es, sicherzustellen, dass Audits ohne Beeinträchtigung der Betriebsfähigkeit der Systeme durchgeführt werden. Es müssen klare Regeln für den Zugriff auf Systeme und Daten festgelegt werden, um ..
Unsere Sicherheitsrichtlinien bieten eine verlässliche Basis, um die Anforderungen der ISO 27001 und TISAX® umzusetzen. Sie helfen Unternehmen, Sicherheit systematisch in ihre Prozesse zu integrieren und ein hohes Maß an Informationssicherheit zu erreichen. Dank ihrer klaren Struktur fördern die Richtlinien eine Sicherheitskultur, die sich an neue Bedrohungen anpassen und die Resilienz des Unternehmens stärken kann.
Vorlagen zur Informationssicherheit nach ISO 27001 und TISAX® (Auszug)
Unsere Vorlagen zur Informationssicherheit gemäß ISO 27001 und TISAX bieten unseren Kunden einen großen Mehrwert, da sie eine bewährte Basis zur Erfüllung der Anforderungen dieser Standards bilden. Unternehmen sparen Zeit und Aufwand, indem sie auf erprobte Strukturen zurückgreifen, die alle relevanten Nachweise für die Informationssicherheit abdecken. So werden die Anforderungen der ISO-Norm und des TISAX-Assessments effizient erfüllt, was zu einer optimierten und lückenlosen Sicherheitsorganisation führt.
Dazu gehören:
Verzeichnisse:
Exceltabellen zur Risikobewertung aller Assets sowie Übersichten zu Verantwortlichkeiten und Rollen im Bereich der Informationssicherheit, wie Informationssicherheitsbeauftragte oder IT-Administratoren.
Arbeitsanweisungen und Prozesse:
Vorlagen für die Dokumentation wichtiger Arbeitsanweisungen, die sicherstellen, dass alle Sicherheitsanforderungen korrekt implementiert und regelmäßig überprüft werden.
Änderungsmanagement und Sicherheitsvorfälle:
Tabellen zur Nachverfolgung von Änderungen an IT-Systemen und zur Erfassung von Informationssicherheitsvorfällen, die den gesamten Lebenszyklus der Änderungen und Sicherheitsmaßnahmen dokumentieren.
Assets und Benutzerrechte:
Übersichten zu IT-Assets und Benutzerrechten, um sicherzustellen, dass der Zugriff auf Systeme kontrolliert und die Sicherheit der Unternehmensressourcen gewährleistet wird.
Lieferanten- und Cloud-Management:
Dokumentationen zur Verwaltung von Lieferanten und Clouddienstleistern sowie deren Sicherheitsanforderungen.
Unsere Vorlagen bieten eine solide Grundlage für die erforderlichen Nachweise und Dokumentationen gemäß ISO 27001 und TISAX. Sie unterstützen Unternehmen dabei, bewährte Standards umzusetzen und die Informationssicherheit kontinuierlich zu stärken. So tragen sie zur erfolgreichen Erfüllung der Anforderungen bei und fördern eine langfristige Sicherheitskultur im Unternehmen.
Steffen ist Ihr Ansprechpartner für Beratungen zur Informationssicherheit gemäß ISO 27001 und TISAX®
Buche einen kostenlosen Beratungstermin mit mir oder einem Mitarbeiter aus meinem Team.
Nachdem du mir deine Vorstellungen und Wünsche erläutert hast, gebe ich dir Empfehlungen zur Umsetzung und hilfreiche Tipps.
*TISAX® ist eine eingetragene Marke der ENX Association. Die Datenmeier GmbH & Co. KG steht in keiner geschäftlichen Beziehung zu ENX. Mit der Nennung der Marke TISAX® ist keine Aussage des Markeninhabers zur Geeignetheit der hier beworbenen Leistungen verbunden.